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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Malerbetriebes Peter Luhmer (Stand: 12.12.2016)


§1 Vertragsgrundlagen

Für die Ausführung unserer Arbeiten gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, sowie das BGB in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen:

§2 Leistungsumfang

1.  Dem Angebot liegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zu Grunde.

2.  Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.

3.  Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für den Maler- und Lackierer einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z.Bsp.

DIN 18299 ( Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art)DIN 18350 ( Putz und Stückarbeiten)
DIN 18363 ( Maler und Lackierarbeiten)
DIN 18365 ( Bodenbelagsarbeiten)
DIN 18366 ( Tapezierarbeiten )

Die Leistung wird anhand von Zeichnungen, Plänen ermittelt, sofern die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind keine Zeichnungen vorhanden, so wird die Leistung durch Aufmaß vor Ort ermittelt.


§3 Änderung des Angebotspreises

An die Angebotspreise halten wir uns 2 Monate gebunden. Nach Vertragsabschluss gelten die Angebotspreise weitere 4 Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.Bsp. durch Lohn und Gehaltserhöhungen, durch gesetzliche oder tarifliche Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z.Bsp. der Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die  Angebotspreise entsprechend für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst 4 Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird.


§4 Urheberrecht und Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibungen, Aufmaßberechnungen, Zeichnungen und Skizzen, die von uns erstellt wurden, verbleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber bzw. die sonstige Nutzung zu vertragswidrigen Zwecken ist untersagt. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages behalten wir uns vor die vorgenannten Unterlagen zurückzufordern.


§5 Zahlungen

1.  Abschlagszahlungen sind nach schriftlicher Aufforderung in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich der ausgewiesenen darauf entfallenden Umsatzsteuer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

2.  Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu überprüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Schlussrechnung zu zahlen.
Skontoabzüge sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns zulässig.

§6 Gewährleistung / Haftung

1.  Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir Gewähr.

2.  Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 13 Nr.5 VOB Teil B beträgt bei Maler und Lackiererarbeiten in Neubauten und bei vollständiger Renovierung 4 Jahre, bei Überholungsarbeiten (Teilrenovierung) 1 Jahr.

3.  Für Mängel der Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände  hervorgerufen wird, haften wir nicht.


§7 Eigentumsvorbehalt

Soweit von uns im Rahmen unserer Leistung Lieferungen erbracht werden, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistung vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.Bsp. beim Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderungen an uns ab.


§8 Abnahme

1.   Die Abnahme hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.

2.   Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen
-mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung
-sofern der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, mit Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung.


§9 Nachfolge- und Zusatzaufträge

Nachfolge und Zusatzaufträge sind eigenständige Aufträge. Diese unterliegen eigenen Zahlung- und Gewährleistungsfristen entsprechend diesen Bestimmungen. Sie werden gesondert abgerechnet. Sie berechtigen nicht zur Zahlungsverzögerung auf die Schlussrechnung der ursprünglich vereinbarten Leistungen.


§10 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Vertragsteile der Ort unseres Betriebssitzes Bonn.


§11 Schriftform, salvatorische Klausel

1.   Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

2.   Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.